Aufnahmegesuch
Bedingungen und Anforderungen
Zwei Jahre provisorische Mitgliedschaft.
Die Person verpflichtet sich für zwei Einsätze pro Jahr ( Abfischen, Hege,Besatz, Chilbi, usw. )
Die Erfüllung dieser Anforderungen entscheiden mitunter über die definitive Aufnahme in den Verein,
Mitteilung an Gesuchsteller
1. Neumitglieder werden grundsätzlich immer, aber zugleich provisorisch aufgenommen.
2. Bis zur nächsten GV ist kein Jahresbeitrag geschuldet.
3. Die Meldung für den Hegebeitrag übernimmt der Verein nach provisorischer Aufnahme (Vorstandssitzung)
4. Definitive Aufnahme in den Verein an der nächtsfolgenden Generalversammlung.
Mitgliederbeitrag pro Jahr: Fr. 30.--
Aufnahmegesuch - Formular als
pdf-Datei